Über den Blog

Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

Links & Law gibt es bereits seit November 2002 und seit November 2004 eine News-Rubrik, in der sich mittlerweile mehr als 2000 Einträge finden!

Mehr über mich und Links & Law demnächst in einem Blog-Beitrag!



6.4.13

YouTube hebelt fair use aus - manchmal...



Nach einer "DMCA-notice", wonach ein eingestelltes Video Urheberrechte verletzt, nimmt YouTube dieses zunächst vom Netz. Widerspricht der Nutzer dem, z.B. weil er die Verwendung des Werks durch die Schranke des fair use nach dem US-Urheberrecht für gerechtfertigt hält, sollte YouTube das Video an sich wieder verfügbar machen.  Nach dem DMCA ist es dazu auch verpflichtet, soweit der Urheber den Nutzer nicht innerhalb von 14 Geschäftstagen verklagt.

YouTube hat aber nun Verträge mit Musikstudios geschlossen, die dieses System aushebeln:

YouTube enters into agreements with certain music copyright owners to allow use of their sound recordings and musical compositions.

In exchange for this, some of these music copyright owners require us to handle videos containing their sound recordings and/or musical works in ways that differ from the usual processes on YouTube. Under these contracts, we may be required to remove specific videos from the site, block specific videos in certain territories, or prevent specific videos from being reinstated after a counter notification. In some instances, this may mean the Content ID appeals and/or counter notification processes will not be available. Your account will not be penalized at this time.


Es mag bedenklich sein, wenn auf diesem Weg fair use Rechte eines Nutzers durch einen Vertrag zweier anderer Parteien aufgehoben werden. Auch ergibt sich ein Widerspruch zum DMCA. Andererseits stellt sich aber die Frage, ob ein Unternehmen gezwungen sein kann, Inhalte auf seiner Plattform zu belassen oder ob es YouTube nicht völlig frei steht, Restriktionen bzgl. des gehosteten Contents vorzugeben und diesbzgl. auch Vereinbarungen abzuschließen.

No comments: