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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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19.4.13

Google und sein Verstoß gegen die Impressumspflicht


Wer sich an die im Impressum von Google genannte Mail-Adresse wendet, erhält folgende Antwort:

„Dieses ist eine automatisch generierte E-Mail. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich.
Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer, vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darin einen Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG und hat Google deshalb abgemahnt. Das Unternehmen hat bis zum 6.5.2013 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zwar mag das Verhalten von Google angesichts der sicher eingehenden Flut von Mails verständlich sein. An einem Gesetzesverstoß ändert dies nach meiner Ansicht aber nichts. Die Pflicht zur Angabe von Kontaktinformationen besteht nicht nur pro forma. Wer eingehende Mails standardmäßig ignoriert, stellt eben gerade keine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, wie es das Gesetz bezweckt.

Der EuGH hatte bei der Beschäftigung mit der Frage, ob im Impressum zwingend eine Telefonnummer anzugeben ist, entschieden, dass dies zwar nicht der Fall sei, der Anbieter aber neben der Mail-Adresse einen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung stellen muss (Entscheidung vom 16.10.2008, Az.: C 298/07). Dieser müsse effizient sein, also es erlauben, dass der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhält, die mit seinen Bedürfnissen oder berechtigten Erwartungen vereinbar ist. Überträgt man diese Wertung auf den Kontakt mittels E-Mail-Adresse ist man im Falle von Google schnell bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht. Darüber wie schnell eine Reaktion auf eine Mail sein muss, mag man streiten können und sollte keinen zu strengen Maßstab anlegen. Grundsätzliches Ignorieren geht aber gar nicht!

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