Über den Blog

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21.4.13

BGH: Mündliche Verhandlung zu Framing



Der BGH hat sich in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag mit der Zulässigkeit des Framings im Zusammenhang mit der Einbindung eines YouTube-Videos in eine Webseite beschäftigt.

Nach Medienberichten soll der Vorsitzende Richter, Joachim Bornkamm, geäußert haben, dass der Senat eine "gewisse Tendenz" habe, "Framing" als Urheberrechtsverletzung einzustufen. Damit würde der BGH Framing gerade nicht mit einfachen Links gleichsetzen, bei denen eine Tangierung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG schon vor Jahren im Paperboy-Urteil grundsätzlich verneint wurde.

Das Urteil soll am 16.5.2013 verkündet werden. Evtl. wird der BGH den EuGH anrufen. Dies fände ich konsequent, weil die Frage die Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie betrifft und der EuGH ohnehin schon von einem schwedischen Gericht angerufen wurde, sich zur Thematik Urheberrecht und Verlinkung zu äußern (Rechtssache C-466/12, dazu Vorlage an den EuGH: Sind Hyperlinks urheberrechtlich relevant?)

Vorinstanz: OLG München, Urteil vom 16.2.2012, Az.: 6 U 1092/11


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