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25.2.13

Leistungsschutzrecht für Presseverlage - Noch diese Woche im Bundestag?



Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht in eine neue Runde. Jetzt stehen verfassungs- und europarechtliche Fragen des Gesetzesvorhabens im Mittelpunkt. Siegfried Kauder, Versitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, sieht in diesen beiden Bereichen noch Defizite in der Diskussion (dazu Heise). Wohl nicht ganz zu unrecht! Nach einem neuen Rechtsgutachten, das von eco und Google Deutschland in Auftrag gegeben worden war, wäre das Leistungsschutzrecht nicht grundgesetzkonform. Und Prof. Hoeren hat jüngst auf einen Verstoß gegen die Notifizierungspflicht nach einer EU-Richtlinie hingewiesen.

Trotzdem haben es die Regierungsfraktionen jetzt aber wohl sehr eilig. Noch in dieser Woche soll der Bundestag über das Leistungsschutzrecht beschließen (dazu Heise)! Heute fand eine Sachverständigenbefragung im Unterausschuss Neue Medien statt (Liveticker-Nachlese) und die Koalition diskutiert einen Änderungsvorschlag der Liberalen, wonach Snippets nicht unter das Schutzrecht fallen sollen.

Inzwischen liegen auch die Antworten der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/12314) vor. Am interessantesten erscheinen mir dabei die Ausführungen bei Frage 24 zu sein. Dort wird – so weit ich das bislang mitbekommen habe – erstmals die Problematik erörtert, dass das Leistungsschutzrecht ins Leere laufen könnte, weil der BGH Urhebern in seinen Urteilen zur Bildersuche auferlegt hat, technische Schutzmaßnahmen gegen einen Zugriff von Suchmaschinen zu ergreifen. Die Bundesregierung geht hier davon aus, dass der BGH seine Rechtsprechung vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Entscheidung, den Presseverlagen ein Leistungsschutzrecht an ihren Verlagsprodukten einzuräumen, an diese Wertung des Gesetzgebers anpassen wird...

Im Klartext:
Urheber müssen technische Schutzmaßnahmen ergreifen, Leistungsschutzberechtigten soll dies nicht zugemutet werden?
Mit der gleichen Logik (?) ließe sich argumentieren, der BGH habe in seinen Urteilen zur Bildersuche die gesetzgeberische Entscheidung missachtet, Urhebern an ihren Werken ein Urheberrecht einzuräumen...
 
 

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