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26.1.13

Viele neue Stellungnahmen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger



Am 30.1.2013 wird der Gesetzesentwurf zu dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger Gegenstand einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags sein. Im Vorfeld haben einige der teilnehmenden Experten ihre Stellungnahme vorab im Internet veröffentlicht, u.a. Stadler, Kreutzer und Spindler.

Eingeladen sind zur Anhörung:

  • Prof. Dr. Ralf Dewenter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) oeconomicum 01.08
  • Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, Technische Universität Berlin
  • Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht BDZV und VDZ, Axel Springer AG, Berlin
  • Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer Verlagsgruppe Ebner GmbH & Co. KG, Ulm
  • Benno H. Pöppelmann, Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes, DJV-Geschäftsstelle Berlin
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Fachhochschule Köln, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- u. Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
  • Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Freising

Der Ausschuss Geistiges Eigentum des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat seine ablehnende Haltung zum Leistungsschutzrecht ebenfalls in einem Gutachten noch einmal zum Ausdruck gebracht.

Bei Googles Initiative gegen das Leistungsschutzrecht haben sich schon über hunderttausend Menschen eingetragen.

Auf der Seite der Befürworter eines Leistungsschutzrechts steht hingegen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), dem nach einer neuen Stellungnahme der bisherige Gesetzesentwurf noch nicht weit genug geht (kritisch zu dem Entwurf Stadler).

Ein eigenes Leistungsschutzrecht für Presseverlage für unbedingt erforderlich hält auch der Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Professor Rolf Schwartmann (Gutachten für den BDZV und den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)).
 
Telemedicus wirft die Frage auf, ob Google als Reaktion auf ein Leistungsschutzrecht Verlagswebseiten aus dem Index entfernen dürfte, oder ob dem das Kartellrecht aufgrund der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens entgegen stehen würde.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat auf Initiative der Piraten einen Antrag gegen das Leistungsschutzrecht angenommen. Falls der Bundestag den Regierungsentwurf beschließt, wird die Kieler Landesregierung aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband damit aufgefordert, im Bundesrat gegen Gesetz Einspruch zu erheben.

Siehe ferner Höppner, Technisch-ökonomische Aspekte des Leistungsschutzrechts für Presseverleger, K&R 2/2013

 

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