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22.12.12

Dezember 2012 - Dies und Das


Google hat in Belgien den Rechtsstreit mit Copiepresse beendet (mehr bei Heise). Das Unternehmen verpflichtet sich in einem Kooperationsvertrag, in den Medien der klagenden Verlage für seine Dienste zu werben und die Gerichtskosten zu übernehmen. Die Verleger wollen im Gegenzug Google-Dienste wie AdWords nutzen, um neue Leser zu gewinnen und ihre Reichweite zu steigern... Das hätten beide Seiten auch ohne sechsjährigen Rechtsstreit haben können ... Google zahlt jedenfalls nichts dafür, die Seiten der Verlage in den Google News anzuzeigen und zu verlinken ...

Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der beim "Keyword-Advertising" eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung - wie im Streitfall - in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10 – MOST-Pralinen)
Der BGH nimmt damit in Kauf, dass die Rechtsprechung zum Keyword-Advertising in Deutschland in eine andere Richtung geht als in Österreich (GRUR Int. 2011, 173, 175 - BergSpechte II) und Frankreich (GRUR Int. 2011, 625 - CNRRH). Er hält aber trotzdem keine erneute Vorlage an den EuGH für erforderlich, da es nach diesem Sache des nationalen Gerichts sei, die Frage der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion anhand der vom Gerichtshof entwickelten Maßstäbe unter Berücksichtigung aller Faktoren, die es für relevant erachtet, zu prüfen. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor.

Die US-Regierung plant nach Medienberichten keine Wettbewerbsklage gegen Google. Zwar musste das Unternehmen kleinere Zugestädnisse machen, ein Hauptvorwurf, Konkurrenten bei den Suchergebnissen zugunsten eigener Dienste benachteiligt zu haben, ist wohl vom Tisch (mehr bei Heise). In der EU ist der Ausgang des Kartellverfahrens zwar noch offen (siehe Heise), doch stehen die Zeichen ebenfalls auf Entspannung. Google soll der EU-Kommission im Januar ein Angebot unterbreiten, um das Verfahren um unlautere Geschäftspraktiken beizulegen (noch einmal Heise).

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