Über den Blog

Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

Links & Law gibt es bereits seit November 2002 und seit November 2004 eine News-Rubrik, in der sich mittlerweile mehr als 2000 Einträge finden!

Mehr über mich und Links & Law demnächst in einem Blog-Beitrag!



30.11.12

November 2012 - Dies & Das



Nach einer kurzen Urlaubspause geht es heute mit einer Übersicht der wichtigsten Entwicklungen im Suchmaschinenrecht in diesem Monat weiter.

1. Aus den USA werden zwei weitere Urteile zur Verwendung fremder Marken als Keywords berichtet. In beiden Fällen wurde gegen den Markeninhaber entschieden:

Louisiana Pacific Corp. v. James Hardie Building Products, Inc., 2012 U.S. Dist. LEXIS 162980 (N.D. Cal. Nov. 14, 2012). The initial complaint. The amended complaint filed after this ruling.

CollegeSource, Inc. v. AcademyOne, Inc., 2012 WL 5269213 (E.D. Pa. October 25, 2012)

2. Die Authors Guild hat Berufung gegen das zugunsten des Hathitrust ergangenen Urteils (siehe dazu USA: Klage gegen HathiTrust scheitert - Nutzung ist fair use) eingelegt. Ebenfalls in die nächste Instanz geht das noch wichtigere Verfahren der Authors Guild gegen Google wegen der Buchsuche. Das Unternehmen greift die Zulassung der Klage als Sammelklage an. Weiter noch nicht entschieden ist die Frage, ob sich Google beim Scannen von Büchern in Universitätsbibliotheken und beim Anzeigen von Snippets aus ihnen auf fair use nach dem US-amerikanischen Urheberrecht berufen kann. Siehe Book Scanning As Fair Use: Google Makes Its Case As Authors Guild Appeals Hathitrust Fair Use Ruling.

3. Noch einmal separat aufgreifen werde ich eine Vorlage an den EuGH. Dieser wurde von einem schwedischen Gericht angerufen. Der Gerichtshof soll über die von vielen Nationalgerichten eigentlich bereits geklärte Frage entscheiden, ob das Setzen eines Links urheberrechtlich relevant ist (C-466/12).

4. Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht geht in eine neue Runde:
-  "Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen", so das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie zahlreiche weitere einzelne Wissenschaftler gemeinsam verfasst haben.
- Google hat sich mit der breit angelegten Kampagne "Verteidige Dein Netz" in die Diskussion eingeschaltet. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht dies als "peinlichen Versuch", verschiedene Presseseiten sprechen von einem scheinheiligen Kampf des Unternehmens und die Verlegerverbände BDZV und VDZ von "übler Propaganda" (mehr auch bei Heise). Kein Wort natürlich darüber, wie starke Lobbyarbeit und ein Ignorieren der nahezu einheitlichen wissenschaftlichen Lehre erst zum jetzigen Stand führen konnten. Auch die Presse berichtet in dieser Angelegenheit kaum objektiv und verfolgt ihre eigenen Interessen. Dies jetzt Google vorzuwerfen, ist mehr als scheinheilig. Und die Politik springt natürlich z.T. auf diesen Zug mit auf und bringt die erste Lesung im Bundestag in einer nächtlichen Sitzung über die Bühne (dazu Heise).

5. Die US-Kartellwächter zweifeln daran, dass eine Klage gegen Google wegen Ausnutzung seiner Marktmacht erfolgsversprechend ist. Zuletzt war durchgedrungen, die Handelskommission FTC neige zu einer Klage. Dem ist jetzt wohl nicht mehr so. Mehr bei Heise.

6. Nach dem jüngsten Transparenz-Bericht von Google verlangen staatliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden immer öfters die Herausgabe von Nutzerdaten. Mehr bei Heise.

7. Das OLG Köln hat sich mit dem Zueigenmachen von Inhalten durch Framing beschäftigt (Urteil vom 14.9.2012, Az. 6 U 73/12). Mehr dazu demnächst hier.

17.11.12

Einigung zwischen Rosetta Stone und Google

Es ist zweifelhaft, dass es in den USA noch zu einer echten Klärung der langjährigen Streitfrage kommen wird, ob Google für die Verwendung fremder Marken als Keywords verantwortlich gemacht werden kann. Nachdem das von Jurin initiierte Verfahren kürzlich beendet wurde (siehe Update AdWords-Recht), gaben Rosetta Stone und Google nun eine Einigung zu nicht näher verlautbarten Bedingungen bekannt (mehr bei Reuters). Damit laufen nur noch zwei AdWords-Verfahren in den USA.

In Deutschland wird für den 13.12.2012 die Entscheidung des BGH im Fall MOST Pralinen erwartet.

14.11.12

OLG Köln: Google Autocomplete ist nicht rechtsverletzend



Nach eigenen Angaben hat Google bislang alle fünf Verfahren wegen der Autocomplete-Funktion in Deutschland gewonnen. Das jüngste Urteil stammt vom OLG Köln, Urteil vom 10.5.2012, Az. 15 U 199/11. Das Gericht beschäftigte der Vervollständigungsvorschlag bei Eingabe des Namens eines Vorstandsvorsitzenden. Von Google wurde eine Kombination mit den Begriffen „Scientology“ bzw. „Betrug“ vorgeschlagen. ´

5.11.12

USA: Klage gegen HathiTrust scheitert - Nutzung ist fair use



Hintergrund

Die amerikanische Author’s Guild hat letzten Sommer zusammen mit ihren Partnerverbänden in Australien, Großbritannien und Kanada Klage gegen fünf Universitäten (University of Michigan, University of Wisconsin, Indiana University, Cornell University und University of California) und den HathiTrust, ein von mehreren Universitätsbibliotheken und Universitäten gegründetes digitales Archiv eingereicht. Den Beklagten wird eine unerlaubte Zusammenarbeit mit Google und daraus resultierende Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.

1.11.12

Oktober 2012 - Dies & Das



Passend zu der Nachricht, dass viele Nutzer laut einer Studie nicht hinreichend zwischen Werbung und „normalen“ Suchergebnissen unterscheiden können (dazu "Studie: Nutzer erkennen Werbung bei Suchmaschinen nicht"): Die Federal Trade Commission überlegt (is „strongly considering“), ob sie die derzeitige Praxis der Kennzeichnung von Werbeanzeigen bei Suchmaschinen noch einmal überprüfen soll. Mehr dazu bei Searchengineland.

Google stand in der Vergangenheit des Öfteren wegen der angeblichen Intransparenz des Zustandekommens der Suchergebnisse in der Kritik, insbesondere weil Webmaster nicht nachvollziehen konnten, ob ihre Seite aufgrund von Strafmaßnahmen durch Google im Ranking zurückgestuft wurde oder nicht. Angeblich stellt Google inzwischen in allen Fällen eines manuellen Eingriffs in das Ranking den Betreibern der betroffenen Webseiten entsprechende Informationen zur Verfügung. „Allgemeine“ Strafen über den Algorithmus, die alle Webseiten gleich betreffen, zählen aber nicht dazu. Mehr darüber bei Searchengineland.

Ich hatte über ein Urteil aus Spanien zum Google Cache gebloggt ("Spanische Gerichte zu AdWords & Google Cache"). Mit diesem beschäftigt sich nun auch der Aufsatz von Xalabarder, „Spanish Supreme Court Rules in Favour of Google Search Engine... and a Flexible Reading of Copyright Statutes?"

Schließlich hatte ich auf ein neues Tool hingewiesen, mit dem Links für ungültig erklärt werden können ("Anbieter müssen ggf. Links zu ihrer Seite für ungültig erklären!"). Dieses hat zu zahlreichen Fragen geführt, die Google in einem Beitrag der Webmaster-Zentrale beantwortet.